
Manfred Weidmann, geb. 1956,
Jurastudium in Tübingen, 1. Staatsexamen 1980
Referendariat in Ulm, Sigmaringen und Tübingen, 2. Staatsexamen 1983
seither selbständiger Rechtsanwalt in Tübingen
Schwerpunkte
Ausländerrecht
Asyl- und Flüchtlingsrecht
Einbürgerungsrecht
daneben Tätigkeit in einzelnen Bereichen des Verwaltungs- und Sozialrechts sowie im Ausländerstrafrecht
Sonstiges
Seit 1986 Rechtsberater für Flüchtlinge im Auftrag des Diakonischen Werkes der
EKD und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, als solcher
Mitglied der Deutschen Rechtsberaterkonferenz.
Seit mehreren Jahren Honorartätigkeit als Referent für für das Diakonische
Werk Württemberg und die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Mitglied des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Mitglied im DeutschenAnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und
Asylrecht sowie im Republikanischen Anwaltsverein.
Mitglied im Sprecherrat des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.
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